Der Gedanke an einen Zahnarztbesuch löst bei den wenigsten Menschen Vorfreude aus. Doch spätestens, wenn die Zähne durch bohrende Schmerzen Alarm schlagen, ist ein Zahnarztbesuch notwendig, um Schlimmeres zu verhindern. Wir empfehlen Ihnen, bei welchen Beschwerden Sie nicht länger zögern und sofort einen Termin vereinbaren sollten.

Prophylaxe: Zweimal jährlich zum Zahnarzt ist Pflicht

Vorbeugen ist besser als Restaurieren. Zweimal jährlich sollten Sie daher zur Kontrolle kommen – egal ob Sie zuletzt Probleme mit Zähnen und Zahnfleisch hatten oder nicht. Denn viele Zahnkrankheiten verursachen im Anfangsstadium nicht unbedingt Schmerzen. Doch je früher der Zahnarzt eingreift und das Krankheitsgeschehen unterbricht, desto größer sind die Heilungschancen.

Bei bestimmten Patienten können sogar vierteljährliche Kontrolltermine sinnvoll sein, so etwa bei

  • Implantat-Trägern
  • Patienten mit chronischer Parodontitis (Zahnbettentzündung)
  • Patienten mit festen Zahnspangen

Bei welchen Beschwerden sollten Sie sofort zum Zahnarzt?

Auch Kontrollen und eine sorgfältige Zahnhygiene bieten leider keinen absoluten Schutz vor Zahnbeschwerden. Ob Schmerzen, Blutungen oder gelockerter Zahnersatz – bei unerwartet auftretenden Beschwerden kann auch abseits der regulären Kontrolltermine ein Zahnarztbesuch notwendig sein. Wichtig ist es, zwischen folgenden beiden Situationen zu unterscheiden:

  • Zahnnotfälle, bei denen Sie sofort, das heißt innerhalb weniger Stunden einen Arzt aufsuchen sollten
  • akute Beschwerden, bei denen innerhalb von ein bis zwei Tagen ein Zahnarztbesuch notwendig ist

Was sind zahnärztliche Notfälle?

In akuten Notsituation müssen Sie sofort zum Arzt – auch am Wochenende, nachts oder im Urlaub. Außerhalb der normalen Sprechzeiten können Sie sich an zahnärztliche Notdienste wenden. Auch einige Zahnkliniken haben 24 Stunden geöffnet.

Von absoluten Notfällen sprechen wir in folgenden Situationen:

  • Ausgeschlagener oder abgebrochener Zahn: Durch Unfälle, Stöße oder Schläge ins Gesicht können Zähne oder Teile davon ausgeschlagen werden. Nehmen Sie unbedingt den ausgeschlagenen Zahn mit zum Zahn-Notdienst – am besten in einer speziellen Zahnrettungsbox, notfalls in einem Behälter mit Milch oder unter der Zunge. Mit größeren Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich wenden Sie sich besser gleich an die Unfallabteilung oder die mund- und kieferchirurgische Abteilung einer Klinik.
  • Starke Blutungen: Falls ein Unfall die Blutung verursacht hat, sollten Sie sofort zum zahnärztlichen Notdienst. Nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen sind leichte Nachblutungen normal. Häufig beginnen sie nach zwei bis vier Stunden, wenn sich die gefäßverengenden Zusatzstoffe aus dem Betäubungsmittel abbauen. Wenn es stark blutet, können Sie versuchen, die Blutung durch Kompression (Druck) zu stoppen. Verwenden Sie dazu ein sauberes Stofftuch oder besser noch eine sterile Mullbinde. Lässt sich die Blutung nicht innerhalb von ca. 30 Minuten stillen, sollten Sie zum Arzt. Beginnt eine Wunde mehr als 12 Stunden nach dem Eingriff erneut zu bluten, kann das auf eine Wundheilungsstörung hindeuten. Auch in diesem Fall ist in Zahnarztbesuch notwendig.
  • Starke Zahnschmerzen mit Fieber oder Übelkeit: Oft liegt eine akute bakterielle Infektion zugrunde, die auch auf andere Körperbereiche übergreifen kann!
  • Schwellungen, die auch äußerlich sichtbar sind („dicke Backe“): Auch hier ist die Ursache oft eine akute Infektion, die einen umgehenden Zahnarztbesuch notwendig macht.

Bei welchen akuten Beschwerden ist ein Zahnarztbesuch notwendig?

In den meisten Fällen stellen akute Zahnbeschwerden keine unmittelbaren Notfälle dar, selbst wenn sie höchst unangenehm sind. In den folgenden Situationen ist innerhalb von ein bis zwei Tagen ein Zahnarztbesuch notwendig, um die Ursache abzuklären und wenn nötig eine Behandlung in die Wege zu leiten.

  • Andauernde oder wiederkehrende Zahnschmerzen: Schmerzen sind immer ein Warnsignal. Falls ein Zahn Sie anhaltend oder wiederkehrend (besonders nachts) quält, ist innerhalb von ein bis zwei Tagen ein Zahnarztbesuch notwendig. Es kann sich beispielsweise um eine Zahnwurzelentzündung handeln. Treten die Schmerzen nur nach Reizen auf (kalt / heiß / süß / sauer), können auch harmlosere Ursachen dahinter stecken. Lassen Sie sich trotzdem innerhalb einer Woche einen Termin beim Zahnarzt geben, falls die Beschwerden neu aufgetreten sind oder Sie sich stark beeinträchtigt fühlen.
  • Starke Zahnschmerzen, die plötzlich aufhören: Die vermeintliche Besserung kann trügerisch sein! Möglicherweise ist der Zahnnerv entzündet und droht abzusterben. Um den Zahn eventuell noch zu retten, ist möglichst rasch ein Zahnarztbesuch notwendig.
  • Defekter Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen): Versuchen Sie bitte nicht, defekten Zahnersatz selbst zu reparieren! Nur der Zahnarzt bzw. ein zahntechnisches Labor hat die nötigen Spezialwerkzeuge dazu. Damit Sie nicht länger als nötig „zahnlos“ sind, wird man Ihnen umgehend einen Termin geben.
  • Verlorener Zahnersatz oder Zahnfüllungen: Füllungen (Inlays), Kronen oder Brücken fallen manchmal heraus, weil die Befestigungselemente nicht mehr halten. Es kann aber auch eine sich darunter entwickelnde Karies dahinterstecken. Häufig ist der freiliegende Zahn schmerzempfindlich, manchmal entstehen scharfe Kanten. Auch in dieser Situation ist daher ein rascher Zahnarztbesuch notwendig.
  • Druckstelle durch eine Prothese: Gerade bei neuen oder neu unterfütterten Prothesen sind Druckstellen leider nicht immer ganz vermeidbar. Essen und Sprechen wird dann zur Qual. Lassen Sie sich daher möglichst rasch einen Akuttermin beim Zahnarzt geben!
  • Zahnfleischbluten mit Rötung und Schmerzen: Blutet es nur lokal und haben Sie keine weiteren Beschwerden, können harmlose Verletzungen durch Nahrungsbestandteile, Zahnseide etc. die Ursache sein. Heikel sind Blutungen zusammen mit Rötungen, Schwellungen und Schmerzen. Hier steckt oft eine akute Zahnfleischentzündung dahinter. Um diese zu stoppen, ist möglichst rasch ein Zahnarztbesuch notwendig.

Leider halten sich Akutbeschwerden nicht an ärztliche Sprechzeiten und treten gerne am Wochenende auf. Bei akuten Beschwerden, die keine unmittelbaren Notfälle darstellen, können Sie das Wochenende eventuell mit frei verkäuflichen Schmerzmitteln überbrücken und zu den normalen Sprechstunden einen Akuttermin bei Ihrem gewohnten Zahnarzt vereinbaren. Falls Sie sich stark beeinträchtigt fühlen, dann zögern Sie aber nicht, einen zahnärztlichen Notdienst oder eine Zahnklinik aufzusuchen.

Wenn die Angst regiert

Viele Betroffene wissen genau, dass eigentlich ein Zahnarztbesuch notwendig wäre – doch sie zögern ihn hinaus. Nicht aus Bequemlichkeit oder Leichtsinn, sondern weil schon der Gedanke an den Zahnarzt sie in Angst und Schrecken versetzt.

Zahnarztangst ist sehr verbreitet und muss Ihnen nicht peinlich sein! Wir können Sie nur ermutigen, den ersten Schritt zu wagen. Teilen Sie am besten bereits der Assistentin am Telefon mit, dass Sie Angstpatient sind. Dann kann sich das Zahnarzt-Team auf Sie einstellen und wird versuchen, so behutsam wie möglich vorzugehen. Akut notwendige Behandlungen lassen sich eventuell auch unter Vollnarkose durchführen.

Durch Abwarten werden die Probleme leider meist schlimmer. Denn je stärker Karies & Co vorangeschritten sind, desto aufwendiger und schwieriger wird die Behandlung. Unter Umständen sind kranke Zähne nicht mehr zu retten, wenn Sie zu lange warten.

Geben Sie sich daher einen Ruck und greifen Sie zum Telefon, wenn Sie akute Beschwerden haben, die einen Zahnarztbesuch notwendig machen!

Sie haben weitere Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder per Telefon an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

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