Wir leben in einer Zeit, in der attraktive Zähne ein fester Bestandteil des Schönheitsideals vieler Menschen sind. Daher legen mehr und mehr Patienten einen immer größeren Wert auf ästhetische und hochwertige Implantate, sollte einmal der Fall auftreten, dass zuzahlungspflichtiger Zahnersatz benötigt wird. Dabei kann sich ein schönes und gepflegtes Gebiss schnell zu einer Kostenfrage entwickeln. Zahnzusatzversicherungen versprechen hier, Abhilfe zu verschaffen, denn eine gute Zahnzusatzversicherung sollte gesetzlich versicherte Patienten vor vermeintlich hohen Zuzahlungen schützen – doch wie sinnvoll sind solche Versicherungen und für wen lohnen sie sich wirklich?

Untersuchungen verschiedener Verbraucherzentralen kommen immer wieder zu dem Ergebnis, dass sich eine Zahnzusatzversicherung grundsätzlich durchaus lohnen kann. Entscheidend ist eine individuelle Abwägung der Leistungen, die versichert werden sollen. Reicht Ihnen eine von der Kasse bezahlte Regelversorgung, auch mit einer Eigenbeteiligung bei Zahnersatz, dann kann es günstiger sein, privat Geld anzusparen. Legen Sie jedoch Wert auf eine höherwertige Versorgung und Zahnästhetik, sollten Sie eine Zusatzversicherung in jedem Fall in Betracht ziehen.

Wie hoch der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse ausfällt, richtet sich nach dem individuellen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Zahnärzten und Krankenkassen steht ein Katalog mit rund 50 Befunden zur Verfügung, für die jeweils ein jährlich angepasster Betrag (der Festzuschuss) ausgewiesen ist. Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag, den der Patient von seiner Kasse erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen.

Für wen lohnt sich eine private Zahnzusatzversicherung?

Grundsätzlich lohnt sich eine private Zusatzversicherung in erster Linie für alle gesetzlich Versicherten, bei denen in Zukunft Aufwendungen für Zahnerhalt oder Zahnersatz zu erwarten sind.

Können Sie aus Ihrer zahnärztlichen Krankengeschichte und im persönlichen Gespräch mit Ihrem Zahnarzt die Vermutung ableiten, dass umfangreichere Zahnbehandlungen oder Zahnersatz in der Zukunft notwendig werden, kann eine Zahnzusatzversicherung dazu beitragen, die möglichen Kosten in einem annehmbaren Rahmen zu halten.

In welchem Alter lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?

Grundsätzlich gilt: Eine Zahnzusatzversicherung sollte dann abgeschlossen werden, wenn noch keinerlei größere Baustellen im Zahnapparat vorhanden sind. Abgesehen von wenigen und teuren Ausnahmen zahlen die meisten Versicherer nicht für bereits vorhandene Schäden. Außerdem sollten Sie sich vorab informieren, ab welchem Zeitpunkt Sie Ihre gewünschte Police voll ausschöpfen können. Die gängigsten Zusatzversicherungen begrenzen ihre Leistungen in den ersten Jahren.

Das alles spricht dafür, eine solche Versicherung im Alter zwischen 35 und 40 Jahren abzuschließen – Statistiken zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit für die Notwendigkeit von Zahnersatz ab diesem Alter steigt.

Im Gegensatz dazu lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für junge Menschen in der Regel nicht, auch wenn viele Versicherer für diese Zielgruppe stark reduzierte Policen anbieten. Meist zahlen junge Leute zu lange Beiträge, bis sie erst¬mals Leistungen in Anspruch nehmen.

Was sollten Sie bei dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung beachten?

Damit sich der Abschluss einer Versicherung auch wirklich lohnt, sollten Sie bereits beim Vergleich darauf achten, dass in der Police gewisse Mindestleistungen enthalten sind.

Zahnersatz, Inlays & Verblendungen

  • Eine gute Zusatzversicherung sollte in jedem Fall eine Übernahme des Zahnersatzes inklusive der Versorgung mit Implantaten enthalten.
  • Des Weiteren gehören zur Grundabsicherung Inlays aus verschiedenen Materialien, sowie fachgerechte Verblendungen von Kronen und Brücken. Dafür sollte die Versicherung mindestens 50 Prozent der Kosten übernehmen.
  • Ist Ihnen auch die Erstattung von Implantaten wichtig, so sollten Sie in jedem Fall darauf achten, dass auch die Kosten für den Knochenaufbau mitversichert sind.

Außerdem sollten Sie beachten, dass sich die prozentuale Kostenübernahme in vielen Behandlungsfällen nur auf einen Teil der Rechnung bezieht – meist orientieren sich die Versicherer hier an dem, was die gesetzliche Krankenkasse im individuellen Fall übernimmt, und stocken diesen Betrag um einen in der Police festgehaltenen Prozentsatz auf.

Wartezeit beachten

Eine gewisse Wartezeit ist Bestandteil aller gängigen Zahnzusatzversicherungen. Sie beschreibt den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem voller Anspruch auf alle Leistungen besteht. Die Versicherer schützen sich durch solche Wartezeiten in erster Linie vor Missbrauch. Der vollständige Versicherungsschutz greift bei den meisten Versicherern nach einem fest vorgegebenen Zeitraum, der von Police zu Police variieren kann. Während der Wartezeit übernehmen Zahnzusatzversicherungen im Behandlungsfall nur einen vertraglich festgelegten Maximalbetrag, der in der Regel von Jahr zu Jahr ansteigt.

Es gibt auch einige Versicherer, die Zahnzusatzversicherungen anbieten, deren Leistungen sofort abrufbar sind. Solche Verträge haben jedoch Mindestlaufzeiten von mindestens zwei Jahren und kosten in allen Fällen deutlich mehr.

Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten

Haben Sie sich für eine Zusatzversicherung entschieden, fragt der Versicherer in der Regel Ihren aktuellen Gesundheitsstatus ab. Einige Unternehmen bitten Sie dabei, Angaben zu Ihrem behandelnden Zahnarzt zu machen und diesen von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Alle Fragen der Zusatzversicherung müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass falsche Angaben gemacht wurden und beispielsweise eine Diagnose schon vor dem Abschluss bestand, zahlt die Versicherung nicht und kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden.

Fazit

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für die meisten gesetzlich Versicherten, die großen Wert auf einen hochwertigen Zahnersatz legen. Es empfiehlt sich, die Zahnzusatzversicherung ab dem 35. Lebensjahr abzuschließen, wenn noch keinerlei gravierendere Probleme im Zahnapparat festgestellt wurden – dabei sollten Sie stets darauf achten, dass Sie die Wartezeit mit einplanen, bis der vollständige Versicherungsschutz greift.

 

Fotoquelle Titelbild: © fotolia / maho