Können Sie eine Zahnzusatzversicherung auch nachträglich abschließen?
Schöne Zähne, ein strahlendes Lächeln sind heutzutage fester Bestandteil unseres Schönheitsideals. Umso ärgerlicher, wenn ein unerwarteter Unfall oder eine zu lange ignorierte Infektion die weißen Reihen zerstört. Noch ärgerlicher wird es nur, wenn Sie die Kosten für die Behandlung zum Teil selbst übernehmen müssen. Schließlich zahlen die gesetzlichen Krankenkassen je nach Befund nur einen Festzuschuss, den Sie maximal durch ein lückenlos geführtes Bonusheft etwas steigern können.
In genau solch einer Situation befinden Sie sich gerade. Vielleicht möchten Sie aber auch abschätzen, ob Sie Geld sparen, wenn Sie die Zahnzusatzversicherung im Notfall noch schnell nachträglich abschließen. Auf beide Fragen finden Sie in diesem Beitrag eine Antwort.
Direkt beantwortet: In der Regel können Sie Zahnzusatzversicherungen nicht nachträglich abschließen
Pauschal lässt sich sagen, dass ein nachträgliches Abschließen der Zahnzusatzversicherung tatsächlich nicht möglich ist. Wird etwas „nachträglich“ übernommen, gilt das maximal für Behandlungen, die noch nicht begonnen wurden. Andere Versicherer lehnen den Abschluss sogar schon ab, wenn eine Maßnahme nur angeraten wurde.
Definieren wir kurz, was das bedeutet!
Beabsichtigte Behandlung
Sie waren zwar noch nicht beim Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden – wussten jedoch, dass etwas nicht stimmt. Vielleicht haben Sie Schmerzen, sehen eine kariöse Stelle oder ein Stück Zahn ist abgebrochen. In jedem Fall haben Sie vor, dies beim Zahnarzt behandeln zu lassen.
Hier gilt: Noch können Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Sie sollten nur genau hinschauen, ob der Versicherer Ihrer Wahl Wartezeiten vorgibt, bis die Behandlungskosten übernommen werden.
Angeratene Behandlung
Sobald eine dieser Situationen auf Sie und Ihre Zähne zutrifft, gilt eine Behandlung schon als angeraten:
- Ihr Zahnarzt/Kieferorthopäde hat festgestellt, dass bei Ihnen Handlungsbedarf besteht und hat dies mit Ihnen besprochen. Vielleicht liegen dazu auch Röntgenbilder vor, auf denen der Schaden zu erkennen ist.
- Es wurde eine konkrete Diagnose ausgesprochen und auch in Ihrer Patientenakte vermerkt. Für Versicherer entscheiden rückwirkend alle Maßnahmen/Diagnosen, die in den letzten zwei Jahren in der Akte eingetragen wurden.
- Ihr Zahnarzt/Kieferorthopäde hat einen Heil- und Kostenplan für Sie erstellt.
An dieser Stelle ziehen viele Versicherungsgesellschaften schon einen Strich – nachträglich können Sie die Zahnzusatzversicherung bei Ihnen nicht mehr abschließen.
Laufende Behandlung
Eine Behandlung gilt als laufend, sobald Ihr Zahnarzt oder Kieferorthopäde die erste Behandlung des zuvor erstellten Heil- und Kostenplans begonnen hat.
Die ERGO wirbt beispielsweise mit nachträglicher Übernahme. Dabei sind jedoch unter anderem diese Behandlungen ausgeschlossen:
- „Zahnersatz-Maßnahmen, die bereits vor Beginn des erweiterten Versicherungs-Schutzes begonnen wurden
- Zahnersatz-Maßnahmen, die vor dem Versicherungs-Beginn beendet wurden“
- Genau hinschauen: Manchmal können Sie eine Zahnzusatzversicherung je nach Befund dennoch nachträglich abschließen
In einigen Fällen können Sie eine Zahnzusatzversicherung dennoch nachträglich abschließen – denn einige Versicherer knüpfen ihre Leistung an bestimmte Behandlungen. Das können zum Beispiel Zahnersatz-Maßnahmen sein, wenn der Heil- und Kostenplan erst eine bestimmte Zeit zurückliegt oder wenn nur eine bestimmte Zahl von Zähnen ersetzt werden muss (in der Regel maximal drei).
Alles in allem heißt das, dass Sie Ihre Behandlung oder Operation dennoch selbst tragen müssen. Es stellt sich verständlicherweise die Frage …
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung überhaupt?
Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen schon eine ganze Reihe an medizinisch notwendigen Eingriffen:
- Der halbjährliche Kontrolltermin
- Einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung
- Parodontitis-Früherkennungsmaßnahmen
- Amalgamfüllungen
- Parodontitisbehandlungen
- Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung
Alles darüber hinaus bezuschussen die Krankenkassen nur (Stand Juli 2021: 60 % regulär, mit lückenlosem Bonusheft 75 %). Oder Sie müssen die Kosten selbst tragen. Beides kann schnell einmal passieren, wenn Sie beispielsweise auf Amalgam verzichten möchten und stattdessen eine Composit-Füllung wünschen. Oder aber, wenn Sie Zahnersatz benötigen und sich dabei nicht mit den Reparaturen begnügen möchten, die die Krankenkasse übernimmt: keine Edelmetalle, vollständige Verblendung nur im sichtbaren Bereich und lieber Zahnbrücken statt fester Implantate.
Erfreuen sich Ihre Zähne bester Gesundheit und sind Sie mit den Leistungen der Krankenkasse zufrieden, müssen Sie nicht unbedingt eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Sie fahren in diesem Fall genauso gut, wenn Sie privat Geld für Zahnbehandlungen zur Seite legen. Machen Sie sich jedoch bewusst: Besonders Zahnersatz kann sehr kostspielig werden: Für ein einzelnes Implantat mit Keramikkrone beispielsweise würden selbst mit Zuschuss noch bis zu 1200 Euro anfallen.
Bei solchen kostenintensiven Behandlungen bzw. dem Wissen (oder der Befürchtung), dass Ihre Zähne in den nächsten Jahren nur Probleme verursachen werden, lohnt sich also eine Zusatzversicherung. Und wer vorsorgt, muss sich im Notfall nicht mehr die Frage stellen, ob eine Zahnzusatzversicherung auch nachträglich abgeschlossen werden kann!
Wie bei vielen anderen Versicherungen gilt zudem das Prinzip der „Schadensfreiheit“: Wer über einen langen Zeitraum hinweg keine großen Zahnbeschwerden behandeln lässt, darf mit günstigeren Beiträgen rechnen. Zudem knüpfen viele Zahnversicherer ihre Beitragshöhe an das Alter beim Versicherungsabschluss.
Zusammengefasst: Sorgen Sie lieber vor!
Zahnzusatzversicherungen können üblicherweise nicht nachträglich abgeschlossen werden – besonders nicht, wenn die Behandlung schon begonnen hat oder angeraten wurde.
Schließen Sie eine solche Versicherung deshalb am besten schon im Vorfeld ab. Spätestens, wenn Sie ahnen, dass bald hohe Kosten auf Sie zukommen. Muss es schnell gehen, sollten Sie sich nach einem Anbieter mit Sofortschutz umsehen.
Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Versicherung auf das Kleingedruckte: Übernimmt die Versicherung 100 % der Kosten, oder nur 80–90 %? Welche Leistungen sind dabei inbegriffen?
Beantworten Sie vorvertragliche Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß. Befürchten Sie, aufgrund Ihrer Antworten der Versicherungsschutz abgelehnt wird? Dann gibt es auch einige Anbieter, die unabhängig vom Zahnzustand versichern.