Garantiepass

Bedingungen und Inanspruchnahme von Garantieleistungen

Mit dem Garantiepass verpflichten wir uns zu einer Garantie von 3 Jahren. 
Die Gewährleistung bezieht sich auf Funktion und Ästhetik des von uns gefertigten und eingegliederten Zahnersatzes jeglicher Art.

Die Garantie umfasst notwendige Nachbesserungen oder vorzeitige Neuanfertigungen. Ausgenommen sind alle Kunststoffteile, Compositverblendungen sowie Erweiterungen und alle Arten von Reparaturen an Prothesen.

Garantie-Anspruch

Die Garantie von 3 Jahren kann nur in Anspruch genommen werden, wenn:

  1. die Arbeit vom Zahnarzt ohne Vorbehalt geplant und ausgeführt wurde.
  2. die Rechnung ohne Abzüge bezahlt wurde.
  3. mindestens eine professionelle Zahnreinigung / Prothesenreinigung pro Jahr in unserer Praxis/unserem Labor durchgeführt wird.
  4. der Garantiepass vorgelegt wird.